Freitag, 22 April 2016 07:21

Ausbildung Rettung von Personen aus Aufzügen

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Immer wieder kommt es vor, dass Aufzüge stecken bleiben und Personen darin eingeschlossen sind. Da ab dem 01.06.2016, nach einer einjährigen Übergangsphase, eine neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft tritt, haben sich die Kameraden der Feuerwehr Berenbostel auf den neusten Stand der Technik bringen lassen.

In der "KONE Academy", das Ausbildungszentrum der Firma KONE, konnte nach einem sehr aufschlussreichen theoretischen Teil an den unterschiedlichsten Bauarten der Aufzüge in der Praxis geübt werden. Dem Unternehmen und der Feuerwehr ist sehr daran gelegen im Ernstfall die Personen schnellstmöglich, schadensfrei und natürlich sicher aus dem Aufzug zu befreien. 

Das diese Übungseinlagen wichtig sind, zeigte sich sehr schnell bei allen Teilnehmern. Aus vergangenen Einsätzen sind noch immer die Erinnerungen allgegenwärtig, wie kompliziert und riskant es teilweise war Personen aus festsitzenden Aufzügen zu befreien. Mittlerweile sind Aufzüge aber auch hochkomplexe Systeme. Aber Dank Standards in den Sicherheitseinrichtungen ist es mittlerweile vergleichsweise einfach den Aufzug ausser Betrieb zunehmen und die Personenrettung durchzuführen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Mitarbeitern der Fa. KONE für den sehr gelungen Abend und die Unterstützung.

 

Aber auch Sie können im Ernstfall dazu beitragen, dass Ihnen schnell und professionell geholfen werden kann. Dazu lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch:

- Ruhe bewahren! Aufzüge gelten als das sicherste Transportmittel. Abstürze, Seilrisse oder ähnliches sind nur etwas für Hollywoodfilme. Mehrere Sicherheitseinrichtungen verhindern derartige Szenarien und beweisen dies beinah täglich im gesamten Bundesgebiet! Oder wann haben Sie das letzte mal davon gehört, dass ein Aufzug in Deutschland abgestürzt ist?

- Ab dem 01.06.2016 ist ein Notrufsystem, mit dem Sie mit einer 24 Stunden am Tag besetzten Notrufzentrale verbunden werden, in jedem Aufzug Pflicht. Nutzen Sie dieses Notrufsystem und folgen Sie den Anweisungen der Notrufzentrale. Rufen Sie nur dann die Feuerwehr, wenn dieses System nicht funktioniert. Die Betreiber dieser Notrufzentralen sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Minuten einen Mitarbeiter vor Ort zu haben und Ihnen zu helfen. Sollten Sie dies nicht schaffen wird durch Sie automatisch die Feuerwehr verständigt. Zudem haben die Techniker der Betreiber alle notwendigen Pläne und Zugangsmöglichkeiten (Schlüssel etc.) um an die Bedienelemente und Schalträume des Aufzuges ran zukommen. Die Feuerwehr muss sich diese Zugänge im Ernstfall mühsam und zeitaufwändig beschaffen.

- Versuchen Sie sich nicht selbst aus dem Aufzug zu befreien. Es gibt mehrere Sicherheitseinrichtungen die genau dies verhindern. Die Gefahr bei einem derartigen Versuch im Schacht abzustürzen oder zwischen den Aufzug und der Schachtwand zugeraten sind einfach zu groß. In der Vergangenheit endeten diese Versuche meist tödlich. Wenn also weder das Notrufsystem funktioniert oder sie die Feuerwehr nicht bspw. über Handy erreichen können, versuchen Sie sich durch schreien und klopf bemerkbar zu machen.

 

Vorbeugend können Sie noch folgendes tun:

- Es gilt weiterhin Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!

- Die neue Betriebssicherheitsverordnung gilt für alle in Deutschland betriebenen Aufzüge egal ob gewerblich oder privat. Also auch diesen der vielleicht bei Ihnen im Mehrfamilienhause verbaut ist. Der Eigentümer/Vermieter ist dazu verpflichtet diesen Aufzug entsprechend der Verordnung zu warten und technisch auf den neusten Stand zu bringen. Wenn Ihnen also auffällt, dass der Aufzug ab dem 01.06.2016 z.B. nicht mit einem Notrufsystem ausgestattet ist, informieren Sie den Eigentümer/Vermieter über die Verordnung. Es ist zu Ihrem eigenen Schutz.

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