Richtiger Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Der Übergang in das neue Jahr sollte natürlich gebührend gefeiert werden. Traditionell wird das neue Jahr auch mit einem Feuerwerk begrüßt.

 

Damit alle ihre Freude daran haben, bittet die Feuerwehr um Beachtung folgender Hinweise:

  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände
  • Feuerwerkskörper nur entsprechend der Gebrauchsanweisung auf der Packung verwenden
  • Keine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Materialien richten und werfen
  • Feiern und knallen Sie nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen, hundert Meter weiter finden Sie mit Sicherheit ein Plätzchen, wo Sie keine Patienten stören
  • Keine Experimente mit Feuerwerkskörpern durch Bündeln, Verdämmen oder Öffnen
  • Keine selbst hergestellten Feuerwerkskörper verwenden; diese reagieren oft unvorhersehbar und führen oft zu schwersten Verletzungen an Händen und Augen sowie zu Verstümmelungen und Verbrennungen
  • Finger weg von Blindgängern – sie sind unberechenbar
  • Papier, Holz und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen
  • Fenster, vor allem Dachfenster und wenn möglich Rollladen, in der Silvesternacht schließen

 

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie und ihre Kinder nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk verwenden. Wie Sie erkennen, ob es sich um legale Böller handelt, können Sie der Infografik der Bundesanstallt für Materialforschung und -prüfung (BAM) entnehmen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Im Notfall...
  • Bewahren Sie Ruhe
  • Melden Sie einen Notfall über den Notruf 112
  • Für das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte sind drei Informationen wichtig: Wer ruft an? Was ist passiert? Wo ist der Notfall eingetreten?
  • Bei einem Brand: Verlassen Sie die Wohnung und verständigen Sie ihre Nachbarn
  • Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar
  • Unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn Sie sich nicht selbst gefährden

 

letzte Einsätze

16.03.2024 um 16:56 Uhr
Person in Notlage hinter verschlossener Tür
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11.03.2024 um 22:09 Uhr
ausgelöste Brandmeldeanlage - ausgelöst durch einen Luftbefeuchter
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11.03.2024 um 11:49 Uhr
ausgelöste Brandmeldeanlage
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Notfallnummern

Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Gift Notruf: 05 51 / 1 92 40
Tierärztlicher Notdienst: 05 11 / 55 50 92

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