Feuerwehrfrau/mann Ausbildung

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Wie werde ich eine Feuerwehrfrau bzw. ein Feuerwehrmann?

Diese Frage stellen sich sicherlich viele, deshalb wollen wir sie hier beantworten.

Wege zur Feuerwehr

Es gibt zwei Varianten bei der Feuerwehr einzusteigen. Die wahrscheinlich häufigste Variante ist der Weg über die Jugendfeuerwehr. Kinder und Jugendliche haben mit 10 Jahren die Möglichkeit in die Jugendfeuerwehr einzutreten. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können Sie in die Einsatzabteilung wechseln.

Die zweite Möglichkeit ist der sogenannte "Quereinstieg". Diese ist für alle Interessierten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die richtige Wahl.

Aber egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, ob Jugendfeuerwehr oder Quereinstieg, die anschließende Ausbildung ist bei beiden identisch.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Feuerwehr müssen Sie die sogenannte Feuerwehrdiensttauglichkeit erfüllen, das heißt Sie müssen den körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen sein. Was dies im Detail bedeutet, können Sie in der UVV Feuerwehr nachlesen.

Ein kurzer Auszug ist nachfolgend aufgeführt:

Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Zu § 14:
Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen. Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit ...

den weiteren Text finden Sie hier: UVV Feuerwehr

Es werden also keine Anforderungen an Geschlecht, Nationalität oder ähnlichem gestellt!

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre, für Ihren Wohnort oder Arbeitsplatz, zuständige freiwillige Feuerwehr. Dort wird Ihnen dann alles weitere mitgeteilt.

Ausbildung

Die Ausbildung ist für die Feuerwehr bundeseinheitlich in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) geregelt. Darin sind die Lehrgangsart, die Dauer und die Lerninhalte festgelegt.

Die Grundlage und Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge ist der sogenannte "Truppmann" Lehrgang. Dieser besteht derzeit aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden Ihnen die Grundlagen des Feuerwehrdienstes in Theorie und Praxis beigebracht. Sie lernen das allgemeine Verhalten im Einsatz und den Umgang mit den feuerwehrtechnischen Geräten. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Die Dauer dieses Lehrgangs beträgt in der Regel drei Wochen und wird stundenweise auf die Abendstunden und am Wochenende verteilt.

Im zweiten Teil, der in der Regel zwei Jahre später erfolgt, ist lediglich ein theoretischer Auffrischungskurs und endet mit einer schriftlichen Prüfung. Das bestehen beider Teile ist Voraussetzung um die Truppmann-Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

In der Stadt Garbsen haben wir eine Reihe von technischen Lehrgängen, die an der Feuerwehrtechnischen-Zentrale (FTZ) in Neustadt am Rbge. ausgebildet werden. Dies sind unter anderem Lehrgänge zum:

  • Maschinisten
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker
  • ...

Weiterführende Lehrgänge werden in der Regel in Vollzeit, je nach Lehrgang in ein bis zwei Wochen, an der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle absolviert. Dies sind unter anderem die Lehrgänge:

  • Truppführer
  • Technische Hilfeleistung
  • ABC 1 und 2
  • Gruppenführer 1 und 2
  • Zugführer 1 und 2
  • ...

Die Ausbildung besteht aber nicht nur aus Lehrgängen. Vielmehr findet sie in der eigenen Feuerwehr statt. Da das Einsatzspektrum der Feuerwehren und die Anforderungen über die Jahre immer weiter steigen, ist diese Ausbildung enorm wichtig. In den Lehrgängen erhalten Sie die Grundlagen, die eigentliche Ausbildung findet im Dienst und Einsatz statt. Die Ausbildung hört also nie auf und wird Sie bis zum Ausscheiden aus der Einsatzabteilung begleiten.

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns am besten eine E-Mail, die nötigen Adressen dazu finden Sie am Ende dieser Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

 

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Notfallnummern

Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Gift Notruf: 05 51 / 1 92 40
Tierärztlicher Notdienst: 05 11 / 55 50 92

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