Sven Gröger

Sven Gröger

Björn Wäscher zum Schützenkönig 2016 in Willingen. Er schoss heute den Vogel ab und erlangte somit die Königsehre. Die Kameraden aus Berenbostel gratulieren und wünschen dem frisch gebackenen König alles Gute.

Am 18.06 trafen sich alle qualifizierten Wettkampfgruppen der Region Hannover in Suttorf, um den Regionsmeister zu bestimmen. Bei dem Feuerwehrwettkampf müssen 9 Kameraden und Kameradinnen einen vorgegebenen Löschangriff in einer vorgegebenen Zeit von 10 Minuten auf- und wieder abbauen. Dazu müssen beispielsweise 2 C-Rohre und ein B-Rohr zum Einsatz gebracht werden, mit deren Hilfe Ziele niedergespritzt werden müssen. Weiterhin muss ein Leitereinsatz durchgeführt und Knoten angelegt werden. Zwischendurch enthält die Übung sogenannte Zeittakte, deren Dauer als Minuspunkte in die Bewertung einfließt. Da nicht alle Feuerwehren in Niedersachsen die gleiche Fahrzeugtechnik besitzen wird grundsätzlich in zwei Wertungskategorien gestartet. Die Wertungsgruppe 1 umfasst alle Gruppen mit einer festeingebauten Pumpe (FPN), die zweite Wertungsgruppe entsprechend alle Gruppen mit einer transportablen Pumpe (PFPN).

 

Mit dabei waren dieses Jahr nach erfolgreicher Qualifikation auf Brandabschnittsebene auch drei Ortsfeuerwehr aus der Stadt Garbsen, nämlich Osterwald u.E., Stelingen und Berenbostel. Alle drei Wehren starteten in der Wertungsgruppe 1 (FPN), zeigten gute Übungen und konnten sich für die weiterführenden Wettkämpfe qualifizieren. Die Stelingen wurden Siebter, die Berenbostler Fünfter und die Osterwalder belegten den 2. Platz in einer extrem starken Konkurrenz. Den Titel gewann die Feuerwehr Nöpke. Die andere Wertungsgruppe entschieden die Dudensener für sich. Alle qualifizierten Gruppen werden am Sonntag, den 04. September, die Feuerwehren der Region Hannover beim Regionalentscheid (Bezirk Hannover) vertreten und sich hoffentlich für den Landesentscheid im folgenden Jahr qualifizieren.

 

Ergebnisse Regionsentscheid 2016

Wertungsgruppe 1 (FPN)

 

Zum ersten Mal hat die Kinderfeuerwehr Berenbostel das Kinderflämmchen 1 verliehen.
Zwölf Löschwichtel konnten am Donnerstag voller Stolz ihr Kinderflämmchen 1 entgegennehmen, die Übergabe der Urkunden und Abzeichen fand im Rahmen des Sommergrillens mit den Eltern an der Feuerwache statt. Die Kinder hatten sich im letzten Jahr intensiv auf ihre erste Prüfung vorbereitet. Dabei mussten Sie ihr Können und Wissen in verschiedenen Aufgaben beweisen bevor sie ihr Abzeichen bekamen. Zu den Aufgaben gehörte unter anderem das Absetzen eines Notrufs. Des Weiteren sollten die Kinder ihr Wissen über das richtige Anzünden einer Kerze unter Beweis stellen. Natürlich durfte auch ein Zielspritzen mit der Kübelspritze nicht fehlen. Nach erfolgreicher Prüfung erhielten die jungen Feuerwehrfrauen und -männer eine Urkunde und das Kinderflämmchen 1 in Gelb. Als nächste Ziele winken das Kinderflämmchen 2 (Rot), 3 (Blau), 4 (Grün) und die Kinderflamme, die eine Gesamtwiederholung darstellt.

Als Teil einer Reisegruppe hatten einige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Berenbostel die Chance drei Tage in Berlin zu verbringen. Sie folgten damit der Einladung von Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB (CDU).

Die Reise begann am frühen Mittwochmorgen am Hauptbahnhof in Hannover. Nach der Ankunft in Berlin ging es direkt zu einem Informationsgespräch in das Bundesministerium des Innern, hierbei wurden die vielfältigen Aufgaben des Ministeriums erläutert. Nach dem Mittagessen ging es in das Besucherzentrum des Bundesnachrichtendienstes. Hier konnten sich die Teilnehmer über die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes informieren. Dabei wurde unter anderem erläutert wie die Informationen gesammelt werden und was genau der BND eigentlich darf bzw. nicht darf. Im Anschluss wurde noch das Alliierten-Museum besichtigt. Das Museum berichtet über die Geschichte der Westmächte und Berlins in der Zeit von 1945 bis 1994. Zu den vielen Exponaten gehören unter anderem ein britisches Transportflugzeug aus der Zeit der Luftbrücke, sowie ein Berliner Spionagetunnel

Der Donnerstagmorgen begann im Deutschen Bundestag, hierbei wurde der Plenarsaal besichtigt und die Teilnehmer hatten die Möglichkeit einer Debatte des Parlaments folgen. Im Anschluss daran gab es die Möglichkeit für eine Diskussionsrunde mit  Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB. Er berichtete von der Arbeit des Bundestags und den Abläufen einer Sitzungswoche. Desweiteren beantwortete die verschiedensten Fragen zu diversen politischen Themen, die den Teilnehmern auf der Seele brannten. Hierzu gehörten neben der "Flüchtlingskrise" auch Themen wir der niedrige Milchpreis und die daraus resultierenden Probleme. Im Anschluss daran konnte noch die große Glaskuppel des Reichstagsgebäudes besichtigt werden. Am Nachmittag fand ein interaktives Rollenspiel als "Bundestagssitzung" im Deutschen Dom statt, hierbei konnten sich einige Kameraden als Politiker versuchen und ihr Talent zum halten einer Rede unter Beweis stellen. Der Tag wurde mit einer Spreefahrt abgerundet.

Am nächsten Morgen ging es noch in das Bundeskanzleramt, hier gab es eine kleine Führung und einen Einblick in die genauen Aufgaben des Kanzleramtes. Zum Abschluss der Reise fand eine  Stadtrundfahrt durch Berlin statt, die sich an verschiedenen politischen Punkten orientierte und nochmal einige interessante Informationen liefern konnte.

Während dieser Reise konnten viele interessante Einblicke hinter die Kulissen der Politik gewonnen werden und auch neue Erkenntnisse gewonnen werden.

Zum 40 jährigen Bestehen unseres Kameraden und Jugendfeuerwehrwartes Norbert Matzke (Bild: mitte), haben es sich die Kameraden nicht nehmen lassen ein neues Einsatzfahrzeug zu beschaffen.

Da es Norbert Matzke in seinen 40 Lebensjahren bisher vermieden hat den heiligen Bund der Ehe einzugehen, musste er dem Brauch gerecht werden und rückwerts auf einem Esel reiten.

 

 

 

Um dies zu ermöglichen wurde das neue Fahrzeug namens "IA" extra für diesen Einsatz beschafft.

 

Gerätewart Adolf Schäfer übernahm freudig die Schlüssel .... pardon Zügel für das neue Einsatzfahrzeug.

 

Gefolgt von einem großen Troß, rit Norbert dann durch den Ort und testete die Vorzüge dieses neuen Einsatzmittels. Nach der Probefahrt zeigte er sich freudig und sehr überzeugt.

An dieser Stelle wollen wir Norbert nochmals alles Gute zum Geburtstag und viel Glück und Gesundheit für die Zukunft wünschen.

 

 

 

 

 

 

Zwei Gruppen der Feuerwehr Berenbostel nahmen am vergangenen Wochenende am Kuppelkontest in Möllenbeck/Rinteln teil und traten gegen zahlreiche andere Feuerwehrfrauen und -männer an, die aus ganz Deutschland angereist waren.

Bei diesem Kontest wird auf Zeit der Aufbau einer Wasserversorgung (Saugleitung) zur Pumpe simuliert. Dabei muss die Saugleitung zusammengekuppelt, an der Pumpe angeschlossen und mit zwei Feuerwehrleinen und einem speziellen Knoten gesichert werden. Mehr dazu finden Sie hier: http://kuppelcontest.de/

Aus dem Brandabschnitt I der Region Hannover waren neben der Gruppe aus Berenbostel auch noch Gruppen aus Basse, Luthe und Nöpke am Start. Von den mehr als 70 angetretenen Gruppen qualifizierten sich 32 für die Endrunde, so auch eine Berenbostler Gruppe, während die andere knapp ausschied.

Im Achtelfinale war dann leider für fast alle Gruppen aus dem Brandabschnitt I Schluss. Viele Gruppen mussten sich knapp geschlagen geben. So schied die letzte Berenbostler Gruppe mit einer Zeit von 17,19 Sekunden aus. Besser lief es hingegen für die Luther, die nach tollen Leistungen den Kuppelkontest verdient für sich entscheiden konnten.

Immer wieder kommt es vor, dass Aufzüge stecken bleiben und Personen darin eingeschlossen sind. Da ab dem 01.06.2016, nach einer einjährigen Übergangsphase, eine neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft tritt, haben sich die Kameraden der Feuerwehr Berenbostel auf den neusten Stand der Technik bringen lassen.

In der "KONE Academy", das Ausbildungszentrum der Firma KONE, konnte nach einem sehr aufschlussreichen theoretischen Teil an den unterschiedlichsten Bauarten der Aufzüge in der Praxis geübt werden. Dem Unternehmen und der Feuerwehr ist sehr daran gelegen im Ernstfall die Personen schnellstmöglich, schadensfrei und natürlich sicher aus dem Aufzug zu befreien. 

Das diese Übungseinlagen wichtig sind, zeigte sich sehr schnell bei allen Teilnehmern. Aus vergangenen Einsätzen sind noch immer die Erinnerungen allgegenwärtig, wie kompliziert und riskant es teilweise war Personen aus festsitzenden Aufzügen zu befreien. Mittlerweile sind Aufzüge aber auch hochkomplexe Systeme. Aber Dank Standards in den Sicherheitseinrichtungen ist es mittlerweile vergleichsweise einfach den Aufzug ausser Betrieb zunehmen und die Personenrettung durchzuführen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Mitarbeitern der Fa. KONE für den sehr gelungen Abend und die Unterstützung.

 

Aber auch Sie können im Ernstfall dazu beitragen, dass Ihnen schnell und professionell geholfen werden kann. Dazu lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch:

- Ruhe bewahren! Aufzüge gelten als das sicherste Transportmittel. Abstürze, Seilrisse oder ähnliches sind nur etwas für Hollywoodfilme. Mehrere Sicherheitseinrichtungen verhindern derartige Szenarien und beweisen dies beinah täglich im gesamten Bundesgebiet! Oder wann haben Sie das letzte mal davon gehört, dass ein Aufzug in Deutschland abgestürzt ist?

- Ab dem 01.06.2016 ist ein Notrufsystem, mit dem Sie mit einer 24 Stunden am Tag besetzten Notrufzentrale verbunden werden, in jedem Aufzug Pflicht. Nutzen Sie dieses Notrufsystem und folgen Sie den Anweisungen der Notrufzentrale. Rufen Sie nur dann die Feuerwehr, wenn dieses System nicht funktioniert. Die Betreiber dieser Notrufzentralen sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Minuten einen Mitarbeiter vor Ort zu haben und Ihnen zu helfen. Sollten Sie dies nicht schaffen wird durch Sie automatisch die Feuerwehr verständigt. Zudem haben die Techniker der Betreiber alle notwendigen Pläne und Zugangsmöglichkeiten (Schlüssel etc.) um an die Bedienelemente und Schalträume des Aufzuges ran zukommen. Die Feuerwehr muss sich diese Zugänge im Ernstfall mühsam und zeitaufwändig beschaffen.

- Versuchen Sie sich nicht selbst aus dem Aufzug zu befreien. Es gibt mehrere Sicherheitseinrichtungen die genau dies verhindern. Die Gefahr bei einem derartigen Versuch im Schacht abzustürzen oder zwischen den Aufzug und der Schachtwand zugeraten sind einfach zu groß. In der Vergangenheit endeten diese Versuche meist tödlich. Wenn also weder das Notrufsystem funktioniert oder sie die Feuerwehr nicht bspw. über Handy erreichen können, versuchen Sie sich durch schreien und klopf bemerkbar zu machen.

 

Vorbeugend können Sie noch folgendes tun:

- Es gilt weiterhin Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!

- Die neue Betriebssicherheitsverordnung gilt für alle in Deutschland betriebenen Aufzüge egal ob gewerblich oder privat. Also auch diesen der vielleicht bei Ihnen im Mehrfamilienhause verbaut ist. Der Eigentümer/Vermieter ist dazu verpflichtet diesen Aufzug entsprechend der Verordnung zu warten und technisch auf den neusten Stand zu bringen. Wenn Ihnen also auffällt, dass der Aufzug ab dem 01.06.2016 z.B. nicht mit einem Notrufsystem ausgestattet ist, informieren Sie den Eigentümer/Vermieter über die Verordnung. Es ist zu Ihrem eigenen Schutz.

Das System der Firma Peli besteht aus einem tragbaren LED Scheinwerfer Typ "Peli9430 RALS" (nicht Ex-geschützt) mit Teleskopfunktion.

Der Mast kann bis auf eine Höhe von 82 cm ausgezogen werden. Durch die einfache Bauweise ist der Kopf um 360° drehbar. Bei einem Gewicht von ca. 10,3 kg kann der Scheinwerfer leicht transportiert und somit an fast jedem beliebigen Ort aufgestellt werden. Bei einer Lichtleistung von bis zu 3000 Lumen, kann der Scheinwerfer in zwei Stufen zwischen max. 8 und max. 15 Stunden betrieben werden.

Der Schweinwerfer wird dazu eingesetzt, schwerzugängliche Einsatzstellen schnell und ausreichend auszuleuchten.

Wir werden immer wieder gefragt, ob unser Einsatz etwas kostet. Grundsätzlich entstehen dem Träger der Feuerwehr, in unserem Fall der Stadt Garbsen, bei jedem Einsatz Kosten für Personal (Entschädigung an den Arbeitgeber), Fahrzeuge (Unterhaltungskosten) und Material (Verschleiß und Verbrauch). Diese werden aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (siehe §29 NBrandSG) in Form eines Gebührenbescheides erhoben.

Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSG)

§29 Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen

(1) Der Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich, soweit sich aus Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 nichts anderes ergibt.

(2) 1 Die Kommunen können von den nach Absatz 4 Verpflichteten Gebühren und Auslagen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben

1.für Einsätze nach Absatz 1,

a)die verursacht worden sind durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder

b)bei denen eine Gefährdungshaftung besteht, insbesondere

aa)durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen oder von Anhängern, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, von Luft- oder Wasserfahrzeugen oder von Schienenbahnen, außer in Fällen höherer Gewalt, oder

bb)durch die Beförderung von oder den sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke, außer in Fällen höherer Gewalt,

2.für Einsätze, die von einem in einem Kraftfahrzeug eingebauten System zur Absetzung eines automatischen Notrufes oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung verursacht wurden und bei denen weder ein Brand oder ein Naturereignis vorgelegen hat noch eine Hilfeleistung zur Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr notwendig war,

3.für Einsätze, die durch das Auslösen einer Brandmeldeanlage verursacht wurden, ohne dass ein Brand vorgelegen hat,

4.für die Stellung einer Brandsicherheitswache (§ 26),

5.für die Durchführung der Brandverhütungsschau (§ 27),

6.für andere als die in Absatz 1 genannten Einsätze, die dem abwehrenden Brandschutz oder der Hilfeleistung dienen, und

7.für freiwillige Einsätze und Leistungen.

 

Beispiele für kostenpflichtige Einsätze:

  • das Beseitigen von Wasserschäden, die nicht durch ein Unwetter verursacht wurden (z.B. Auspumpen von Kellern durch eine defekte Wasserleitung oder nicht gewartete Abflüsse),
  • das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
  • Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,
  • zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
  • Einfangen von Tieren,
  • Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
  • Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
  • Stellung von Brandsicherheitswachen,
  • Nachbarschaftshilfe,
  • Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Zahlungspflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter, der den Einsatz notwendig macht. Dies kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges, das Öl verliert, oder der Besitzer der Katze auf dem Dach sein.

Wann und in welchem Umfang Kosten entstehen, können Sie im Detail in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Garbsen hier nachlesen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Im Anhang finden Sie den Dienstplan der Kinderfeuerwehr für das Jahr 2016.

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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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